11. Oktober 2024

Kanton Uri: Schadenstiftender Wolf zum Abschuss freigegeben

Die Sicherheitsdirektion hat am 11. Oktober 2024 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage, respektive bis auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen im Abschussperimeter keine Nutztiere mehr weiden. Der Abschussperimeter entspricht dem Streifgebiet des Wolfs im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Ursern.

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