Kanton Uri: Schadenstiftender Wolf zum Abschuss freigegeben
Die Sicherheitsdirektion hat am 2. September 2024 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage. Der Abschussperimeter entspricht dem Alpperimeter der Wolfrisse.
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