Kanton Uri: Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern an Strassen

Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen durch Bepflanzungen weder der Verkehr behindert oder gefährdet, noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden (Artikel 83 Planungs- und Baugesetz des Kantons Uri; RB 40.1111). Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigt wird.

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Die BFB rät: Bei Bränden immer die Regel „Alarmieren – Retten – Löschen“ einhalten

Im Brandfall ist es zentral, rasch und richtig zu handeln. Die neue Kampagne der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB hat zum Ziel, der Schweizer Bevölkerung das korrekte Vorgehen bei Bränden aufzuzeigen. Damit sollen im Brandfall Schäden an Personen, Tieren und Sachen vermindert werden. Dabei weist sie auf die Wichtigkeit der Regel „Alarmieren – Retten – Löschen“ hin und zeigt das korrekte Vorgehen im Notfall auf.

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